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Baubürgermeister Prof. Dr. Martin Haag, Freiburg:

„Man sieht sich, trifft sich, redet miteinander: Fußgängerfreundliche Städte und Gemeinden fördern den sozialen Zusammenhalt.”

22.07.2021

LGVFG: Jetzt Mittel für Rad- und Fußverkehr beantragen!

Kommunen können Projekte bis 30. September anmelden und Förderquoten von bis zu 90 Prozent erreichen.

Ein Radfahrer und eine Fußgängerin in Bewegung, beide in blau gekleidet

Foto: BlurAZ/Shutterstock

Bis zum 30. September können Kommunen in Baden-Württemberg Bauprojekte für ihre Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur zur Förderung anmelden. Einen entsprechenden jährlichen Förderaufruf nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) hat das Ministerium für Verkehr am 5. Juli veröffentlicht.

Mit dem Ausbau durchgängiger, sicherer und attraktiver Rad- und Fußverkehrsnetze investieren Kommunen in die Lebensqualität, den Klimaschutz und die kommunale Verkehrswende. 88 Prozent der Baden-Württemberger halten es für einen Bestandteil einer guten Verkehrspolitik, dass die Städte und Dörfer im Land fahrradfreundlicher werden. 81 Prozent halten es für ein Zeichen guter Verkehrspolitik, wenn alltägliche Wege zu Fuß bewältigt werden können.

Landesmittel und Bundesmittel kombinieren

Mit über 140 neuen Maßnahmen und einem Zuwendungsvolumen von knapp 72 Mio. Euro war die letzte Programmanmeldung so nachgefragt wie nie zuvor. Seit 2021 gibt es für Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen zusätzlich das Sonderprogramm Stadt und Land des Bundes. Durch eine kombinierte Unterstützung von Bund und Land können Kommunen Förderquoten von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erreichen. Diese Förderkonditionen haben die Nachfrage nach Förderung von Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen in diesem Jahr nochmals erhöht.

Wegen der großen Nachfrage sind die Bundesmittel des Sonderprogramms „Stadt und Land” für Baden-Württemberg derzeit ausgeschöpft; Baden-Württemberg bemüht sich aber in Gesprächen, den Bund zu einer Aufstockung bzw. Verstetigung der Mittel zu bewegen.

Vorhaben die derzeit keine Bundesförderung erhalten, werden auf eine Warteliste gesetzt. Wer sich jetzt um eine Förderung bewirbt, kann sich daher entweder auf die Landesförderung konzentrieren oder sich einen guten Wartelistenplatz für die Bundesförderung sichern.

Mehrere Projekte in einer Kommune möglich

Für die Programmanmeldung der Vorhaben ist der Antrag über das dafür vorgesehene Formblatt beim zuständigen Regierungspräsidium (Bewilligungsstelle) einzureichen. Dies gilt auch für Vorhaben, die bereits in vergangenen Jahren bei den Regierungspräsidien für das Programm angemeldet wurden und bislang nicht berücksichtigt werden konnten.

Das Regierungspräsidium ist auch Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zu diesem Förderprogramm. Rechtsgrundlagen und Formblätter sind über www.aktivmobil-bw.de sowie über die Regierungspräsidien abrufbar. Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass es keine Begrenzung bei der Zahl der Programmanmeldungen durch eine Kommune gibt.

Förderprogramme RadverkehrFörderprogramme FußverkehrFördermittelLGVFG

Im Auftrag von:

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