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Bürgermeisterin Monica Neuhöfer-Avdić, Lörrach:

„Fußverkehrsförderung ist sozial. Sie kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zugute. Wir müssen Straßen für alle schaffen.“

Gesetze und Regelwerke rund um den Rad- und Fußverkehr

Wer sich ganz konkret mit der Planung von Rad- oder Fußverkehrsinfrastruktur beschäftigt, sollte die wichtigsten Gesetze, Richtlinien oder Empfehlungen zu diesem Thema immer griffbereit haben. Die folgenden Regelwerke geben einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage.

Das LGVFG – Welche kommunalen Fördermaßnahmen im Verkehr können vom Land bezuschusst werden?

Im „Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden" (kurz Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - LGVFG) ist geregelt, welche Verkehrsfördermaßnahmen der Gemeinden vom Land finanziell bezuschusst werden können. Dies betrifft auch Maßnahmen zur Radverkehrsförderung.

Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg zur Gestaltung und Förderung von Anlagen des Rad- und Fußverkehrs (VwV-LGVFG) gibt einen Überblick über die Planungspraxis im Land und die Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von Projekten durch die Landesregierung.

Zu Jahresbeginn 2014 wurde eine neue Verwaltungsvorschrift zum LGVFG für den kommunalen Straßenbau (VwV-LGVFG KstB) eingeführt. Neu für den Radverkehr: Sie bestimmt unter anderem, dass Radwege an LGVFG-geförderten Straßen die Qualitätsvorgaben des Verkehrsministeriums aus der RL-Radinfrastruktur (RL-RI) erfüllen müssen, welche Anfang 2016 durch die Verwaltungsvorschrift zum LGVFG ersetzt wurde.

 

Die Landesbauordnung – Welche Vorgaben gibt es für Flächennutzung, Barrierefreiheit und Fahrradstellplätze?

Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg wurde 2015 mit Hinsicht auf den Radverkehr überarbeitet. Die neueste Novelle datiert auf den August 2019. Hier gibt es Hintergrundinformationen zur aktuellen Bauordnung. Die zugehörige „Verwaltungsvorschrift über Herstellung notwendiger Stellplätze” (VwV Stellplätze) finden Sie hier.

 

Merkblatt – Welche Standards gelten für die Beschilderung von Radwegen?

Im Mai 2020 hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die „Standards Wegweisende Beschilderung für den Radverkehr in Baden-Württemberg“ veröffentlicht. Diese sind ab sofort bei der Planung und Umsetzung von Fahrradwegweisung in Baden-Württemberg zu beachten und anzuwenden.

 

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) – Welche Regeln gelten für den Rad- und Fußverkehr?

Seit April 2013 gibt es eine neue Straßenverkehrsordnung, die auch einige wichtige Änderungen für Radfahrerinnen und Radfahrer gebracht hat. Hier gibt es die aktuell gültige Fassung der Straßenverkehrsordnung (StVO)  (bitte Hinweis zur Novellierung der StVO unten beachten!). Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) hat übersichtlich in einem Dokument dargestellt, was die neue StVO für Radfahrer bedeutet (pdf als Download).

Die „Allgemeinen Verwaltungsvorschriften" zur StVO vertiefen den Gesetzestext und geben Hintergrundinformationen zur Auslegung des Gesetzestexts. Die novellierte, zum 1. September 2009 in Kraft getrene Fassung der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) ist weiterhin gültig.

Hinweis März 2020: Der Bundesrat hat im Februar 2020 eine Novelle der StVO verabschiedet. Diese wurde als 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 20.April 2020 veröffentlicht, jedoch mittlerweile aufgrund rechtlicher Unstimmigkeiten wieder zurückgenommen. Die Novelle wird derzeit neu diskutiert.

 

Das Mountainbike-Handbuch – Wie können Wege für Mountainbiker ausgewiesen werden?

Wer Wege für Mountainbiker ausweisen oder vorhandene touristische Wegenetze optimieren möchte, findet dazu alle rechtlichen Grundlagen und Umsetzungshilfen im Mountainbike-Handbuch Baden-Württemberg.

Im Auftrag von:

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