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Andreas Scheuer, Bundesverkehrsminister a.D.:

„Wir können unsere Klimaziele nur erreichen, wenn wir einen starken Radverkehr haben und Deutschland ein Fahrradland wird.”

Sonderprogramm Stadt und Land

Beschreibung des Förderprogramms

Nutzen Sie jetzt die Chance, um beim Aufbau einer sicheren, attraktiven und nachhaltigen Radverkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg mit anzupacken! Um Sie dabei zu unterstützen, hat der Bund das Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt.

Mit einem Regelfördersatz von 75 Prozent unterstützt das Förderprogramm Kommunen dabei, Lücken im Radnetz zu schließen. In Kombination mit der Landesförderung nach LGVFG können Sie einen attraktiven Fördersatz von 90 Prozent erreichen!

Aus dem Sonderprogramm stehen in Baden-Württemberg für 2021 bis 2023 gut 71 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung, die bis 2023 fertiggestellt werden können. Die Maßnahmen müssen mindestens den Qualitätsstandards für das RadNETZ Baden-Württemberg entsprechen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind der Neu-, Um- und Ausbau von:

  • Straßenbegleitenden, möglichst baulich getrennten Radwegen
  • eigenständigen Radwegen
  • Fahrradstraßen und –zonen (insbesondere zur Umgestaltung von Knotenpunkten)
  • Radwegebrücken oder –unterführungen zur höhenfreien Querung von anderen Verkehrswegen
  • Knotenpunkten, die Verkehrsströme trennen, die Komplexität reduzieren und eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs ermöglichen
  • Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Halteinseln
  • Anlagen des ruhenden Radverkehrs wie Abstellanlagen oder Fahrradparkhäuser

Dabei werden auch erforderliche Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) und der benötigte Grunderwerb gefördert.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Radschnellwege.

Bitte beachten: Die geförderten Maßnahmen müssen in Verbindung mit einem Radwegenetz stehen, d.h. in einem Konzept enthalten sein. Es müssen aber nicht zwingend Maßnahmen des RadNETZ sein. Maßnahmen aus Kreisnetzen oder Radverkehrskonzepten der Städte und Gemeinden werden ebenfalls gefördert. Konzeptionen können separat vom Sonderprogramm über die Konzeptionsförderung des Landes gefördert werden.

Wer ist förderberechtigt?

  • Alle Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise)
  • Land Baden-Württemberg (Radwege entlang von Landesstraßen)

Wie hoch ist der Fördersatz?

  • Fördersatz von 80 Prozent für Maßnahmen, die bis Ende 2021 beantragt wurden
  • Danach gilt ein Fördersatz von 75 Prozent
  • In Kombination mit Landesmitteln (s.u.) werden Fördersätze von bis zu 90 Prozent erreicht

Können Bundes- und Landesfördermittel kombiniert werden?

Ja! Mit den Antragsformularen können und sollen Sie eine Bundes- und Landesförderung (LGVFG) gemeinsam beantragen. Damit kann ein Maximalfördersatz von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten erreicht werden. Planungskosten werden zusätzlich gefördert.

Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln des Bundes oder der EU ist nicht zulässig.

Wie hoch ist das Fördervolumen in Baden-Württemberg?

Nach dem in der Verwaltungsbereinbarung festgelegten Schlüssel stehen Baden-Württemberg bis 2023 rund 71,6 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung.

Antragsfrist / Laufzeit

Die Antragsstellung ist fortlaufend möglich.

So können Sie die Förderung beantragen

Die Antragsformulare für das Förderprogramm finden Sie in der rechten Spalte zum Download.

Bei Fragen zur Förderung und Antragsstellung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner der jeweiligen Regierungspräsidien (siehe auch rechte Spalte).

AnsprechpartnerInnen der Regierungspräsidien

Regierungspräsidium Stuttgart

RPS - Referat 45 - Regionales Mobilitätsmanagement

Thomas Imminger
0711/904-14504
Thomas.Imminger@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Benedikt Edeler
Referat 45 - Regionales Mobilitätsmanagement

Tel: 0761/208 - 4451
E-Mail: benedikt.edeler@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Thomas Melzer
Referat 45 - Regionales Mobilitätsmanagement

Tel.: 07071/757-3626
E-Mail: Thomas.Melzer@rpt.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Rosa Flaig
Referat 45 – Regionales Mobilitätsmanagement

Tel. 0721/926-3262
E-Mail: rosa.flaig@rpk.bwl.de

 

Im Auftrag von:

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