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Elke Zimmer, Staatssekretärin, MdL

„Mit unseren Projekten unterstützen wir Kommunen, die ihre Ortsmitten lebendig und barrierefrei machen und von motorisiertem Verkehr entlasten wollen.“

Bestandsaufnahme für lebendige Ortsmitten

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg erfasst die Qualität der Ortsmitten im Land. Die Qualitätserfassung ist ein Schlüsselbaustein auf dem Weg zu deutlich mehr lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten in Baden-Württemberg bis 2030. Erste Ergebnisdossiers liegen den teilnehmenden Kommunen vor.

Ortsmitten lebendiger und attraktiver gestalten

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg bietet Kommunen die systematische Qualitätserfassung ihrer Ortsmitten als Teil der Ortsmitten-Förderbausteine. Die Kosten werden zu 100 Prozent vom Land übernommen. Die Qualitätserfassung wird außerdem analog zu einem qualifizierten Fachkonzept als Voraussetzung für eine LGVFG-Förderung anerkannt.

Ziel des Angebots ist es, den Status Quo der Ortsmitte mit Hilfe einer gründlichen Bestandsaufnahme zu erheben, bestehende Defizite aufzuzeigen und den Kommunen praktische Verbesserungsvorschläge an die Hand zu geben. Mit der Initiative will das Land die Kommunen dabei unterstützen, ihre Ortsmitten lebendiger und attraktiver zu gestalten – etwa durch praktische Verbesserungsvorschläge, die ohne großen Aufwand umsetzbar sind. Den Kommunen werden perspektivisch zudem Musterquerschnitte und Musterelemente für lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten zur Verfügung gestellt. Fast 60 Kommunen nutzen bereits das Angebot der Qualitätserfassung (Stand März 2024).

Die Kommunen erhalten als Ergebnis ein zweiteiliges Unterstützungspaket an die Hand, bestehend aus einem Ergebnisdossier mit Bewertungskompass und Steckbriefen mit Handlungsimpulsen.

Lassen Sie sich von den Handlungsvorschlägen in den Ergebnisdossiers von Kommunen in ganz Baden-Württemberg inspirieren. Hier finden Sie alle Dossiers auf einen Blick.

Der Bewertungskompass betrachtet die sechs Kategorien Radverkehr, Fußverkehr, ÖPNV, Aufenthaltsqualität und Grün, Ortsbild und Nutzung sowie die Verträglichkeit des Kraftverkehrs. In jeder Kategorie wird der Status quo auf einer Punkteskala verortet. Pro Kategorie können maximal sechs Punkte erreicht werden. Die Darstellung erfolgt übersichtlich in unterschiedlicher Farbgebung. Die ergänzenden Erläuterungen im Ergebnisdossier zeigen transparent auf, welche Merkmale positiv oder negativ in die Bewertung eingeflossen sind.

Außerdem erhalten die Kommunen für den untersuchten Straßenabschnitt Handlungsimpulse in Form von Steckbriefen. Ausgehend von dem erhobenen Mangel, der kurz beschrieben ist und mit Lageplan und Foto der Vor-Ort-Situation anschaulich dargestellt ist, erläutert der Handlungsimpuls den Verbesserungsvorschlag. Hierbei handelt es sich um kleine und schnell umsetzbare Maßnahmen sowie um Ansatzpunkte für größere Veränderungen, die schrittweise umgesetzt werden müssen. Ein überschlägiger Kostenkorridor flankiert ausgewählte Empfehlungen. Als Realisierungshilfe wird auf die entsprechenden Musterquerschnitte und Musterelemente verwiesen. Verwaltung und Politik erhalten damit eine fundierte Orientierungshilfe zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Verkehrsverhältnisse in ihrer Ortsmitte.

Noch Fragen? FAQ zur Qualitätserfassung

Alle Antworten kompakt in der Übersicht.

Was bekomme ich?

  • Steckbriefe mit praktischen Handlungsimpulsen für gewichtige Gesamtmängel und kleinteilige Einzelmängel
  • Verweise auf passende und speziell für Ortsmitten in Baden-Württemberg entworfene Musterelemente und Musterquerschnitte
  • Pragmatische Bewertung der Ortsmitte für unterschiedliche Qualitätsbereiche anhand von Qualitätskriterien und fachlicher Einschätzung
  • Übergabe der Ergebnisse als Dossier mit der Bewertung sowie den Steckbriefen und einer Übersichtskarte der Handlungsimpulse
  • Vor-Ort Präsentation der Ergebnisse in einem Gremium durch die Fachbüros

Was muss ich beachten?

Gegenstand der Qualitätserfassung ist ein festzulegender zusammenhängender Abschnitt einer Ortsdurchfahrt bzw. einer Hauptverkehrsstraße innerhalb einer Kommune. Folgende Kriterien müssen für die Teilnahme erfüllt sein:

  • Die Ortsmitte / das Stadtteilzentrum sollte an mindestens einer Hauptverkehrsstraße bzw. einer Kreuzung mehrerer Hauptverkehrsstraßen im innerörtlichen Straßennetz verortet sein.
  • Die Ortsmitte / das Stadtteilzentrum umfasst zentrale Funktionen für das öffentliche Leben in der Kommune. Hierzu zählt etwa die Anbindung an weitere Infrastruktur wie Einzelhandel, Bildungseinrichtungen und Gastronomie.

Der Fokus der Qualitätserfassung liegt auf den Bedingungen für die verschiedenen Verkehrsarten sowie Aufenthaltsqualität und Grünausstattung im öffentlichen Straßenraum. Des Weiteren werden grundlegende Aspekte der Nutzungsqualität und des Ortsbildes erfasst.

Die städtebauliche Gestaltung von an den Straßenraum angrenzenden Flächen (z.B. einem Marktplatz) ist nicht vorgesehen.

Wie der zu untersuchende Straßenraum beispielhaft aussehen kann, können Sie folgenden Skizzen entnehmen:


Wie kann ich den Service nutzen?

Sie haben Interesse daran, in Ihrer Kommune eine Qualitätserfassung durchzuführen? Füllen Sie bitte dieses Formular zur Interessensbekundung aus und schicken es an info@ortsmitten-bw.de.

Auch bei Fragen vorab steht Ihnen die Servicestelle Ortsmitten per Mail und telefonisch zur Verfügung.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Umgestaltung von Ortsmitten?

Die Umgestaltung Ihrer Ortsmitte kann durch die Infrastrukturförderung nach LGVFG erfolgen. Auch für die Erstellung eines Fachkonzepts sowie für Personalstellen für Fußverkehr, Ortsmitten, Schulwege können Sie Fördermittel beantragen.

Interesse?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Qualitätserfassung Ihrer Ortsmitte. Bei Interesse füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an info@ortsmitten-bw.de.

Die Servicestelle Ortsmitten steht für Ihre Fragen zur Qualitätserfassung jederzeit zur Verfügung.

Ergebnisdossiers aus den Kommunen

Hier veröffentlichen wir regelmäßig neu erstellte Ergebnisdossiers aus den Kommunen aus den vier Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Freiburg.

Im Auftrag von:

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