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Winfried Hermann MdL, Verkehrsminister:

„Das Land Baden-Württemberg fördert den Radverkehr – strategisch und mit Plan.”

Landesauszeichnung „Fahrradfreundliche Schule“

Das Mobilitätsverhalten wird in jungen Jahren geprägt und ist dann nur noch schwer zu ändern. Daher sind Schulen wichtige Partner des Landes Baden-Württemberg, wenn es darum geht, Schülerinnen und Schüler für das Radfahren zu begeistern.

Man lernt fürs Leben, das trifft besonders bei der Mobilitätserziehung zu. Daher unterstützt das Land Baden-Württemberg die Schulen mit vielfältigen Angeboten und Programmen bei einer Verkehrserziehung, die eine sichere, selbstständige und umweltfreundliche Mobilität in den Mittelpunkt stellt. Für Schulen, die sich hier überdurchschnittlich engagieren und dem Fahrrad einen besonderen Stellenwert einräumen, hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Rahmen des Programms MOVERS – Aktiv zur Schule die Landesauszeichnung „Fahrradfreundliche Schule” ausgelobt.

Eine fahrradgerechte Infrastruktur und ein Schwerpunkt in der Mobilitäts- und Verkehrserziehung auf das Radfahren sind Voraussetzungen für den Erhalt der Auszeichnung.

Wer kann sich bewerben?

Öffentliche und private allgemeinbildende und berufliche Schulen in Baden-Württemberg.

Antragstellung

Bewerbungen können ab sofort über die elektronische Bewerbungsplattform im Intranet des Kultusministeriums eingereicht werden. Bewerbungen sind ganzjährig möglich. Die Jurysitzungen finden jedes Jahr im Januar und Juli statt.

Schulen, die nicht an das Intranet der Kultusverwaltung angeschlossen sind, können ihre Bewerbungsunterlagen direkt an das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) - Außenstelle Ludwigsburg senden. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Frau Sorge (Telefon: 07141-140-643 / E-Mail: Heike.Sorge@zsl.kv.bwl.de).

Kriterienkatalog und Vorraussetzungen

Im Jahr 2017 wurden die Muss- und Kann-Kriterien von einem Pool aus 21 Kriterien mit unterschiedlicher Gewichtung abgelöst. Um das Zertifikat zu erhalten, müssen weiterführende allgemeinbildende Schulen zwanzig Punkte, berufliche Schulen zwölf Punkte und Grundschulen sechzehn Punkte erreichen. Über die Auswahl der Aufgaben entscheidet die Schule.

Verpflichtende Voraussetzungen:

  • Nachweis über einen Beschluss der Schulkonferenz, sich für das Zertifikat "Fahrradfreundliche Schule" zu bewerben.
  • Radschulwegplan mit eingezeichneten Gefahrenstellen (kein verpflichtendes Kriterium für Grundschulen)

Den vollständigen Kriterienkatalog können Sie auf der Projektseite des LIS einsehen.

Rezertifizierung

Das Rezertifizierungsverfahren findet künftig nicht mehr nach drei, sondern erst nach fünf Jahren statt. Zusätzlich zu den bereits im ersten Bewerbungsverfahren erfüllten Kriterien, die wieder belegt werden müssen, sind je nach Schulform weitere Punkte verpflichtend.

Das Rezertifizierungformular finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums.

Die Auszeichnung

Die Auszeichnung in Form eines gerahmten Zertifikats wird jährlich vergeben, erstmalig im Jahr 2015. Sie ist gültig für die Dauer von fünf Jahren.

Weitere Informationen

zur Landesauszeichnung gibt die Servicestelle MOVERS – Aktiv zur Schule.

Ansprechpartnerin

Heike Sorge
Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL)
Außenstelle Ludwigsburg
Heike.Sorge@zsl.kv.bwl.de
07141-140643

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Im Auftrag von:

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